Rechtliche Voraussetzungen zur Aufzeichnung von Beteiligten mit freigegebenen Videokonferenzsystemen am KIT

Bei der Nutzung von Aufzeichnungsfunktionen in Videokonferenzdiensten sind rechtliche Voraussetzungen zu berücksichtigen. Das nachfolgende Dokument soll Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigen und Sie dabei unterstützen, die Aufzeichnungsfunktionen eigenverantwortlich nutzen zu können:

Rechtliche Voraussetzungen zur Aufzeichnung von Beteiligten mit freigegebenen Videokonferenzsystemen am KIT

Die rechtlichen Inhalte wurden durch die Stabsstelle Datenschutz (DSB) und die Dienstleistungseinheit Rechtsangelegenheiten (RECHT) zusammengetragen und mit Feedback des Steinbuch Centre for Computing (SCC), des Zentrum für Mediales Lernen (ZML) und des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) ergänzt.